§6.0 UnRP
UnRP ist eine Form des Fail-RP, die speziell auf Fraktionen angewendet wird. Jede Fraktion, wie beispielsweise eine Mafia, muss sich ihrem Charakter entsprechend verhalten. Dasselbe gilt für das LSPD, LSMD und andere Beamte. Ein Beispiel für UnRP wäre, wenn eine Mafia Mitglieder anspuckt – dies ist nicht Teil ihres typischen Verhaltens und gilt daher als UnRP. Auch Jobanzeigen wie „Test“ oder leere Anzeigen fallen unter UnRP.
Verstöße gegen diese Regel führen dazu, dass ein Gespräch mit der Fraktion geführt wird. Zusätzlich kann eine Verwarnung wegen UnRP ausgesprochen werden.
§6.1 Fraktions-Verwarnungen
Wenn mehrere Mitglieder einer Fraktion an einem Regelbruch beteiligt sind, wird die gesamte Fraktion mit einer Fraktionsverwarnung bestraft. Sollte die Fraktion insgesamt drei Verwarnungen erhalten, wird sie aufgelöst.
§6.2 Fraktionssupport
Konflikte sollten in erster Linie zwischen den beteiligten Parteien selbst geklärt werden. Die Fraktionsverwaltung und höhere Instanzen greifen erst ein, wenn die Fraktionen keinen gemeinsamen Nenner finden können oder regelwidriges Verhalten zeigen.
Um eine Beschwerde bei der Fraktionsverwaltung einzureichen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Die betreffende RP-Situation muss mindestens 10 Minuten beendet sein.
Es müssen Videobeweise vorhanden sein, die die RP-Situation mit Bild und Ton dokumentieren.
Wenn diese Anforderungen erfüllt sind, tretet bitte in den Fraktions-Channel Warteraum ein und taggt eure Fraktion mit @(eure Fraktion).
§6.3 Fraktionssperre
Wenn ein Mitglied eine Fraktion verlässt, erhält es eine Fraktionssperre von 7 Tagen. Während dieser Zeit ist es nicht erlaubt, einer neuen Fraktion beizutreten.
Eine Fraktionssperre kann ausschließlich von der Fraktionsverwaltung oder dem High-Team aufgehoben werden. Dafür muss ein nachvollziehbarer RP-Strang vorliegen, zum Beispiel eine Versetzung in eine andere legale Fraktion, die im RP entsprechend dargestellt wird.
Verstöße gegen diese Regel werden mit einem 3-tägigen Bann und einer 2 Wöchigen Fraksperre bestraft.
§7.0 Legale Fraktionen
Als legale Fraktionen gelten: LSPD, LSMD, LSSD, SWAT, ARMY und das FIB. Diese Fraktionen dürfen unendlich viele Mitglieder beinhalten.
Folgende Sonderregeln sind zu beachten:
Die ARMY/SWAT und das FIB dürfen nur ein Scharfschützengewehr gleichzeitig im Einsatz haben.
Staatsbeamte dürfen nur die Waffen mit sich führen, die sie auch erwerben können.
Staatsfraktionen haben die Möglichkeit, mehrere Helikopter auszuparken, jedoch darf in einer einzelnen RP-Situation nur ein Helikopter verwendet werden.
Um ein Auto oder eine Person zu durchsuchen, ist ein triftiger und begründeter Anlass erforderlich.
Das Fahren von Zivilfahrzeugen ist ausschließlich den Spezialeinheiten des PD und des FIB gestattet. Diese Fahrzeuge müssen mit Blaulicht ausgestattet sein. Ohne Blaulicht dürfen die Fahrzeuge ausschließlich für verdeckte Ermittlungen verwendet werden.
Bewaffnete Fahrzeuge dürfen nur in außergewöhnlichen Situationen eingesetzt werden. Dazu gehören beispielsweise Stürmungen von Staatsgebäuden oder der verhängte Terrorstatus einer Fraktion.
Aus gepanzerten Fahrzeugen darf unter keinen Umständen geschossen werden.
Die Höchststrafe für Häftlinge darf maximal 100 Hafteinheiten umfassen.
Wird jemand wegen Korruption erwischt, muss ihm der Job für mindestens 7 Tage und höchstens 30 Tage entzogen werden.
Eure Waffen dürfen ausschließlich zur Eigenverteidigung eingesetzt werden! Nutzt bei Tätern, die keine Waffen in der Hand halten, eure Dienstfahrzeuge und den Taser – eine Verfolgungsjagd kann auch ohne Waffeneinsatz spannend sein. Das Missachten dieser Regel kann mit einer Strafe wegen UnRP oder Gambo geahndet werden.
§7.1 Korruption in Staatsfraktionen
Korruption im Zusammenhang mit Informationen innerhalb von Staatsfraktionen ist zulässig. Staatsfraktionen dürfen Informationen über Razzien oder ähnliche Operationen an illegale Fraktionen weitergeben. Chiefs sowie Beamte mit einer Firmenleitung sind von dieser Regelung jedoch ausgenommen und dürfen nicht in Korruption verwickelt sein.
Sollte es belastbare Beweise geben, die einen korrupten Beamten überführen, kann dieser umgehend aus dem Dienst entfernt werden.
Korruption im Zusammenhang mit Waffen oder ähnlichen Mitteln, die darauf abzielen, sich wirtschaftlich einen Vorteil zu verschaffen, ist strengstens untersagt. Dies umfasst die Weitergabe von Waffen (auch ohne Gegenleistung, mit Ausnahme von Forderungen bei Überfällen), das Entnehmen von Waffen oder Gegenständen aus der Asservatenkammer, das Tragen von Waffen außerhalb des Dienstes und den Besitz illegaler Waffen.
Das Lagern illegaler Gegenstände, wie Schwarzgeld und Waffen aus Donator-Artikeln (z. B. Cases), ist ebenfalls verboten und führt zu einem permanenten Bann. Schwarzgeld kann in Ausnahmefällen sofort gewaschen werden.
§7.2 Razzien & Terrorstatus
Eine Razzia muss bei der Fraktionsverwaltung beantragt und genehmigt werden. Für die Beantragung sind mindestens 5 triftige Gründe erforderlich. Diese Gründe müssen in einem schriftlichen Dokument (z. B. Google Docs) zusammen mit den entsprechenden Beweisen an die Fraktionsverwaltung übermittelt werden.
Auf jeder illegalen Route ist es nur einmal pro Restart gestattet, eine Razzia durchzuführen. Staatsbeamte dürfen keine Zufahrten zu bekannten Routen „abcampen“, um diese Regel zu umgehen. Eine Razzia auf einer Route darf ausschließlich von einer Person in einer Führungsposition befehligt werden.
Ein Terrorstatus wird ausgerufen, wenn eine Fraktion nach einer Razzia keine Reue zeigt und ihr Verhalten weiterhin fortsetzt. Der Terrorstatus bleibt bestehen, bis er offiziell aufgehoben wird.
Folgende Sonderregelungen gelten während eines Terrorstatus:
Mitglieder einer Terrororganisation können jederzeit und ohne Grund einer Personenkontrolle unterzogen werden.
Für Mitglieder einer Terrororganisation besteht jederzeit ein Haftbefehl. Nach einer erfolgreichen Inhaftierung und Freilassung der Zielperson wird ein Zeitfenster von 10 Minuten festgelegt, in dem dem Terroristen die Möglichkeit gegeben wird, zu entkommen.
Bei Überfällen, Raub oder Geiselnahmen wird keine Verhandlung mit Terrororganisationen geführt.
Eine Schussankündigung muss jederzeit erfolgen!
Mitglieder einer Terrororganisation dürfen für maximal 200 Hafteinheiten inhaftiert werden.
Der Terrorstatus wird spätestens nach 14 Tagen von der Fraktionsverwaltung überprüft, um das weitere Vorgehen zu klären.
§7.3 Flucht ins Anwesen
Flieht eine Person während einer Verfolgungsjagd auf ein Anwesen, dürfen die Beamten dieses für maximal 10 Minuten betreten. Wenn die Situation als aussichtslos eingeschätzt wird, müssen sich die Beamten zurückziehen oder einen Razzia-Antrag stellen.
§7.4 Medics
Medics dürfen nicht an einer RP-Situation teilnehmen, in der aktiv geschossen wird oder das Leben der Beteiligten in Gefahr ist, und sie dürfen in solchen Fällen keine Personen wiederbeleben. Einsatz-Medics sind von dieser Regelung ausgenommen.
§7.5 Schwarzgeld
Umgang mit Schwarzgeld für Staatsbeamte:
Schwarzgeld und dessen Erkennung:
Staatsbeamte (PD, FIB, etc.) dürfen Schwarzgeld erst ab einem Betrag von 10.000$ als solches identifizieren und im Roleplay entsprechend behandeln.
Beträge unter 10.000$ Schwarzgeld gelten nicht als Schwarzgeld und dürfen nicht als solches im RP behandelt werden. Diese Summe kann nur durch eine verdächtige Aktivität, wie etwa Hinweise auf illegale Geschäfte, überprüft werden.
RP-Elemente und Handling:
Wird ein Betrag von 10.000$ oder mehr als potenzielles Schwarzgeld identifiziert, muss dies im RP ausgespielt werden. Dies kann durch Durchsuchungen, Ermittlungen oder Hinweise geschehen.
Alle Aktionen, die zur Entdeckung von Schwarzgeld führen, müssen logisch und nachvollziehbar im RP dargestellt werden. Es dürfen keine Willkürentscheidungen getroffen werden.
!!!SCHWARZGELD IST KEIN FALSCHGELD!!!
Ausnahmen und Sonderfälle:
In Ausnahmefällen, wie bei großen illegalen Organisationen oder bei besonders verdächtigen Aktivitäten, kann Schwarzgeld auch unter 10.000$ als solches betrachtet werden, wenn klare und nachvollziehbare Hinweise auf illegale Machenschaften vorliegen. Bei Raubüberfällen, Schießereien oder anderen Indizien für illegale Aktivitäten darf das Schwarzgeld beschlagnahmt werden, bis neue Informationen oder Anhaltspunkte die Situation ändern.
Diese Regel stellt sicher, dass Staatsbeamte nicht zu schnell von Schwarzgeld ausgehen und dass das RP um die Erkennung und den Umgang mit Schwarzgeld auf realistische Weise stattfindet. Sie schützt auch vor Missbrauch und fördert eine tiefere, spannungsgeladene Interaktion zwischen Kriminellen und Staatsbeamten im Spiel.
§8.0 Illegale Fraktionen
Eine illegale Fraktion darf höchstens 35 Mitglieder haben, jedoch nur mit 25 Personen aktiv agieren. Verstöße gegen diese Regel führen zu einer Fraktionsverwarnung.
Folgende Sonderregelungen sind zu beachten:
Es darf immer nur ein Helikopter gleichzeitig ausgeparkt sein.
Höchstens ein Scharfschützengewehr darf gleichzeitig im Einsatz sein. Sollte eine Fraktion von einem Bündnis angegriffen werden darf die Fraktion deren Scharfschützengewehr/Marksman-Gewehr Schützen auf die Anzahl der Angreifer Fraktionen anpassen
Auf dem eigenen Anwesen darf ohne Schuss-Call geschossen werden.
Das leerräumen der Waffenkammer ohne Absprache mit dem Leader der Fraktion ist strengstens untersagt
Das agieren aus privat Fahrzeugen ist gestattet, solang das Auto die Fraktionsfarbe hat
Es darf euch nicht erzwungen werden, Waffen aus der Fraktionskammer zu entnehmen, oder den Funk freizugeben
Sobald eine Fraktion mit mehr als 5 Personen agiert, muss sie ihre Fraktionsfahrzeuge verwenden (Ausnahme bilden spontane Hilferufe von Fraktionsmitgliedern).
§8.1 Verkehrskontrolle
Es ist nicht gestattet, bei einer Verkehrskontrolle zu funken, um einen Konflikt zu provozieren oder zu eskalieren. Während einer Verkehrskontrolle muss die Situation ruhig und ohne unnötige Provokationen gehandhabt werden, um eine friedliche Lösung zu ermöglichen.
§8.2 Aufbau/Sonderschutz
Eine illegale Fraktion kann einen Aufbauschutz beantragen, der für maximal 7 Tage gilt. Während dieser Zeit darf die Fraktion nicht zu einer Handlung provoziert werden.
Der Aufbauschutz muss bei der Fraktionsverwaltung angefragt und genehmigt werden.
Eine Fraktion kann außerdem einen einmaligen Sonderschutz bei der Fraktionsverwaltung beantragen, wenn sie kurz vor dem "Ruin" steht. Dieser Antrag kann nur einmal gestellt werden und wird von der Fraktionsverwaltung streng überwacht. Der Sonderschutz gilt für 7 Tage und dient dem Wiederaufbau der Fraktion. (Muss vom Highteam genehmigt werden)
Während des Sonderschutzes muss die Fraktion aktiv Bestand aufbauen und Mitglieder gewinnen. Andernfalls wird die Fraktion nach Ablauf der 7 Tage aufgelöst.
Ein Sonderschutz kann nicht beantragt werden, wenn ein aktiver Konflikt mit einer anderen Fraktion besteht.
§8.3 Routen
Eine Fraktion darf maximal 1 Route für sich beanspruchen. Der Waffenschwarzmarkt wird nicht als Route gezählt, und darf zusätzlich erobert werden.
Wer eine Route für sich beansprucht, muss diese auch verteidigen. Wenn eine Fraktion diese Route übernehmen möchte, muss die Familie oder Gang in einem Best-of-Three besiegen. Danach gilt 1 Woche Waffenruhe für diese Route zwischen beiden Parteien.
Innerhalb des Best-of-Three darf sich keine weitere Partei einmischen.
§8.4 Base-Raid
Eine Stürmung eines Fraktionsanwesens ist nur einmal pro Tag erlaubt. Es muss immer ein triftiger Grund vorliegen, wie zum Beispiel das Zinken von Fraktionsmitgliedern, Respektlosigkeit gegenüber dem Fraktionsleiter oder das Einmischen in die Geschäfte der Fraktion.
Beide Parteien müssen im Vorfeld miteinander gesprochen und versucht haben, eine Lösung zu finden. Sollte keine Einigung erzielt werden, ist es beiden Fraktionen erlaubt, die jeweils andere Fraktion zu stürmen.
Während eines Angriffs auf ein Anwesen sollte es vermieden werden, sich im Inneren zu verbarrikadieren. Es ist wichtig, dass der Kampf fair bleibt und das Anwesen nicht ausgenutzt wird, um einen ungerechtfertigten Vorteil zu erlangen.
§8.5 Forderung
Eine Forderung darf an eine Fraktion nur gestellt werden, wenn das Anwesen der Fraktion gestürmt wurde und sich ein Großteil der gegnerischen Fraktion dort aufhält.
Bei einer Forderung wird ein Termin vereinbart, an dem die Fraktion entscheidet, ob sie auszahlt oder zurückstürmt. Die Antwort muss vor Ablauf der festgelegten Deadline erfolgen. Bis dahin dürfen beide Parteien nicht gegeneinander schießen. Eine Forderung muss dabei verhältnismäßig und realistisch sein.
§8.6 Kriege
Kriege müssen in der Fraktionsverwaltung angemeldet werden! Sollte dies nicht geschehen, erhalten beide Fraktionen eine Fraktions-Verwarnung. Zudem müssen Fraktionen, die einen Krieg führen, einen Kriegsvertrag abschließen, in dem Kriegszeiten, Kriegszonen, Drive-By-Regelungen und KOS-Zonen festgelegt werden.
Wenn bei einer Forderung nicht ausgezahlt wurde und die angreifende Partei beim Zurückstürmen gewonnen hat, kann diese Partei einen Kriegsvertrag an die andere Partei senden. Nach dem Krieg müssen beide Parteien mindestens 7 Tage lang neutral zueinander sein und dürfen keinen Konflikt miteinander haben.
§8.7 Bündnis
Ein Bündnis zwischen zwei Fraktionen muss zuvor im Support angemeldet werden. Es ist untersagt, ein Bündnis zwischen einer Gang und einer Mafia zu beantragen. Es muss ein legitimer RP-Hintergrund vorliegen, damit die Anfrage genehmigt wird.
Sollte das Bündnis genehmigt werden, müssen beide Parteien bei gemeinsamen Aktionen einheitlich erkennbar sein.
§9.0 Blood-Out
Eine Person, welcher einer illegalen Fraktion beitritt, welche jemanden einen Blood-In erteilt, darf demjenigen auch einen Blood-Out verteilen. Der Blood-Out muss nicht das Einverständnis der Person haben. Jeder, welcher einer Illegalen Fraktion beitritt, akzeptiert dieser Regel! Die illegale Fraktion darf zwischen einem Normalen-/ und Hard-Bloodout entscheiden.
Nach einem Bloodout verliert die getötete Person jegliche Erinnerung an alle Ereignisse und Interaktionen mit der betreffenden Gruppierung. Es ist nicht erlaubt, nach einem Bloodout RP-Stränge gegen diese Fraktion zu führen. Jegliche Versuche, Informationen durch indirekte Quellen wie „Jemand hat mir gesagt“ oder „Ich habe eine Nachricht erhalten“ zu erhalten, sind nicht zulässig.
Ein Bloodout ist vollständig vollzogen, sobald die getötete Person respawnt ist. Zudem muss der Person vorher mitgeteilt werden, dass sie sich in einem Bloodout befindet.
Bei einem Hard-Bloodout bekommt man eine neue Identität und verliert alles, bis auf seine Fahrzeuge.
Gründe für einen Hard Bloodout:
Verrat oder Bestechung: Ein Mitglied hat die Interessen der Fraktion in erheblichem Maße verraten oder sich bestechen lassen, was das Vertrauen schwer beschädigt.
Regelverstöße: Wiederholte oder schwere Verstöße gegen die grundlegenden Fraktionsregeln oder das RP-Konzept, die das Vertrauen und den Zusammenhalt innerhalb der Fraktion dauerhaft untergraben.
Sabotage: Ein Mitglied führt absichtlich Handlungen aus, die der Fraktion schaden, wie z. B. das Weitergeben geheimer Informationen oder das Zerstören wichtiger Ressourcen.
Ein Hard Bloodout ist nur in besonders schwerwiegenden Fällen zulässig, in denen das Vertrauen und die Integrität der Fraktion ernsthaft und dauerhaft beschädigt wurden.
§10.1 Labor Zone
Die Labor Zone ist der Kreis der unten links auf der Minimap angezeigt wird! (Siehe Bild)
(Die geöffnete Karte per [ESC] Zählt nicht dazu)
In dem diesem Bereich darf die Inhaber Fraktion des Labors Leute ohne Grund festnehmen und ausrauben zum Schutz des Labors.
§10.2 Angreifen von Laboren
Jede Fraktion darf innerhalb 24H nur 1 Labor versuchen Anzugreifen. Sollte der Angriff scheitern darf man das Labor für 3 Tage nicht mehr angreifen und darf nur noch die anderen Labore angreifen.
Sollte man das Labor übernommen haben muss man die RP Situation ausspielen falls man in einem Gefecht/Kampf mit der Verteidiger Fraktion drinnen war.
§10.3 Maximale Labore
Man darf Maximal als Gang/Mafia 2 Labore besitzen.
Alle Staatsfraktionen (FIB,Sheriff,SWAT,Army,PD) dürfen zusammen nur 1 Labor besitzen was sie dann beschützen können und mehr nicht!
Das heißt keine Labor Benutzung ansonsten wird mit einem Bann für Korruption bestraft.
§11.1 Das Betreten von Dächern ist STRENGSTENS verboten.
§11.2 Gangwar ist nur für Bad-Fraktionen erlaubt.
§11.3 Um ein Gangwar zu starten, müssen mindestens 10 Mitglieder online sein.
§11.4 Die jeweiligen Fraktionen müssen klar und deutlich erkennbar sein.
§11.5 Das Verlassen von einem Gangwar-Gebiet ist strengstens untersagt und wird beim wiederholten male mit schweren Konsequenzen bestraft.
§11.6 Bugusing und sonstige Regelbrüche die dem Gangwar schaden, werden mit schweren Strafen bestraft.
§11.7 Das Anfahren von den Gangwar-Gebieten muss mit den Fraktionsautos durchgeführt werden.
§11.8 Die Offroad Regel entfällt im Gangwar.
§11.9 OOC-Talk ist im Gangwar-Gebiet erlaubt.
§11.10 Alle Situationen die im Gangwar-Gebiet passieren, dürfen nicht (IC) verwendet werden.
§11.11 Hartes Trash-Talking ist strengstens verboten!
§11.12 Sobald man einmal angefahren ist, ist man dazu verpflichtet bis zum Ende des Gangwars anzufahren.
§11.13 Zeitschinden sowie absichtliches fernbleiben weil man gewinnt ist verboten.
§11.14 Personen die sich nicht im Gebiet befinden [außerhalb der Kuppel], dürfen nicht angeschossen werden!
§11.15 Das Fahren von kaputten Fahrzeugen im Gangwar ist erlaubt (3 Platte Reifen).
§11.16 Zwischen jedem Gangwar ist eine Pause von 20 Minuten einzuhalten.
§11.17 Jede Fraktion darf maximal 2 Gangwars einnehmen.
- Beim Verstoß gegen einer dieser Regeln ist für die betroffene Fraktion sowie jeden Spieler mit Konsequenzen zu rechnen!